Corona Alarmstufe in Baden-Baden ab 17.11.2021

Sie sind geimpft oder genesen? Dann können Sie Ihren Urlaub unbeschwert genießen. Sie können weiterhin sämtliche Angebote, wie bisher, im Hotel und in der Stadt nutzen. Bitte denken Sie aber unbedingt daran, Ihren Nachweis mitzuführen.

Die unten aufgeführten Zutrittsbeschränkungen betreffen alle Personen, die nach Corona-VO als „Nicht-Immunisiert“ (Ungeimpft) gelten:
Ab heute gilt in Baden-Württemberg die 2G-Regel für Restaurants und Museen, bei Ausstellungen sowie in den meisten anderen öffentlichen Veranstaltungen. Für die Übernachtung im Hotel müssen Ungeimpfte dagegen beim Checkin einen PCR-Test und bei längeren Aufenthalten alle drei Tage einen neuen PCR-Test vorlegen. Bitte beachten Sie zudem, dass für den Zugang zum Frühstücksraum die „2G“ Regelungen greifen.

Ausnahmen von der 2G Regel, gibt es für öffentliche Verkehrsmittel und Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe 3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind ferner Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und Lieferangebote.

Maskenpflicht, Kontaktnachverfolgung, Hygienekonzept
Es gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes (OP-Maske oder FFP-2) in allen öffentlichen Bereichen. Am Tisch kann die Maske abgenommen werden.
Unabhängig von den drei Stufen gilt für alle Gäste die Pflicht zur Datenverarbeitung (Kontaktnachverfolgung).
Hygienekonzept: Wir achten auf Einhaltung der Maskenpflicht, regelmäßiges Lüften in allen Bereichen, Reinigung der Kontaktoberflächen, großzügige Abstände und servieren weiterhin Ihr individuelles Frühstück am Tisch.

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