Weihnachten

Alarmstufe II ab 24.11: Hotelübernachtung und Restaurantbesuch für geimpfte und genesene ohne Einschränkungen möglich

In Baden-Baden gilt ab heute Alarmstufe II. In beiden Alarmstufen gilt für Hotels und Restaurants die 2G Regelung. Das heißt es dürfen nur geimpfte oder genesene Gäste diese Einrichtungen nutzen – dafür benötigen Sie keinen Schnell- oder PCR Test Nachweis. In der Alarmstufe II gilt die 2G Regelung auch für Museen und Thermalbäder (es wird kein Test benötigt).

Für den Besuch von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Weihnachtsmärkte gilt die 2G Plus Regelung. Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen einen tagesaktuellen negativen Schnell– oder PCR-Test vorlegen müssen. Schnelltests werden in Baden-Baden wieder kostenfrei angeboten (jeder hat einen Anspruch auf mindestens einen kostenfreien Schnelltest in der Woche). In der nahegelegenen Dr. Rösslers Hof Apotheke kann man online einen Termin buchen um Wartezeiten zu vermeiden.

Ein tagesaktueller Schnelltest bedeutet, dass dieser maximal 24 Stunden alt sein darf. Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein. Dabei ist für die Gültigkeitsdauer der Abnahmezeitpunkt der Probe des PCR-Testnachweises ausschlaggebend – nicht der Zeitpunkt der Ausstellung des Testergebnisses.

Für den Besuch von Weihnachtsmarkt gilt generell die Maskenpflicht – auch im Freien.

Seien Sie versichert wir reagieren schnell und flexibel auf neue Anordnungen und Erkenntnisse, um Ihnen ein Maximum an Sicherheit zu bieten und einen sicheren und entspannten Aufenthalt zu gewährleisten. Kurz vor Ihrer Anreise informieren wir Sie zusätzlich, individuell und umfassend per E-Mail zu allen eventuellen Neuerungen.

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