Warnstufe in Baden-Baden ab 3.11.2021

Für nicht immunisierte Personen (weder geimpfte noch genesene Personen) gilt in Hotels – in der Warnstufe – eine Testpflicht bei Anreise. Der Test darf bei Anreise nicht älter als 24 Stunden sein. Danach ist ein Test-Nachweis alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig.
Für eine Übernachtung im Hotel reicht ein Schnelltest.
In Restaurants und Bars gilt in der Warnstufe 3G mit PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte in geschlossenen Räumen (im Freien reicht ein Schnelltest aus).

Für vollständig Geimpfte und Genesene mit dem entsprechenden Nachweis entfällt die Testpflicht.