Neue Corona VO: gelockerte 2G+ in Restaurants, Thermen, Museen und beim Frühstück…

Für den Check-in gilt weiterhin die „2G“-Nachweispflicht.

Für den Besuch des Frühstücks, gilt allerdings die „2G+“ Regelung. Demnach ist neben einem Impf- oder Genesenennachweis ein Antigen Schnelltest oder ein PCR-Test notwendig. Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.

Für den Besuch der Restaurants und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archive, Bibliotheken, Messen, Ausstellungen und Kongresse, Sportstätten, Bäder, Thermen, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Ski- und Sessellifte, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen, gilt 2G+. Auch hier gilt: Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit.

Baden-Badener Weihnachtsmarkt ist seit dem 3.12.2021 geschlossen. Machen Sie das Beste aus Weihnachten und den Festtagen! Nutzen Sie diese, um abzuschalten und auf andere Gedanken zu kommen. Baden-Baden hat viel zu bieten: beim Wandern Kraft tanken, in den Thermen entspannen (Friedrichsbad und die Caracalla Therme sind geöffnet), festliche Beleuchtung geniessen und besondere Geschenke in den vielen kleinen Läden in Ruhe besorgen.

Seien Sie versichert wir reagieren schnell und flexibel auf neue Anordnungen und Erkenntnisse, um Ihnen ein Maximum an Sicherheit zu bieten und einen sicheren und entspannten Aufenthalt zu gewährleisten. Kurz vor Ihrer Anreise informieren wir Sie zusätzlich, individuell und umfassend per E-Mail zu allen eventuellen Neuerungen.

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