Neue 2G+ Regel ab 27.12.2021 und FFP2 Maskenpflicht!
Geänderte Ausnahmen bei der 2G-Plus-Regelung: Die bisher geltende 6-Monats-Frist, die für vollständig Geimpfte Ausnahmen von der Testpflicht zulässt, wird auf 3 Monate verkürzt. Für Geboosterte gilt die Ausnahme von der Testpflicht weiterhin wie bisher. Es gibt mehrere Teststationen in unmittelbarer Nähe.
Kontaktbeschränkungen: In der Alarmstufe II gilt folgende Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen: 10 Personen in Innenräumen, 50 Personen im Freien. Nicht zur Personenzahl hinzu zählen nur noch Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre (anstatt bislang bis 17 Jahre). Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der Kontaktbeschränkungen.
In der Alarmstufe II sollen Personen ab 18 Jahren in Innenereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
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