Baden-Baden Aussicht vom Michaelsberg

Die Testpflicht entfällt ab heute für Ihr Aufenthalt in Baden-Baden (28.6.2021)

Ab heute entfällt für Sie die Testpflicht bzw. die „3G“-Voraussetzung (max. 24 Stunden zurückliegender Test-/Impf- oder Genesenennachweis) in der Hotellerie, Gastronomie und den Thermalbädern (in Baden-Baden). Desweiteren dürfen 4 Haushalte mit insgesamt max. 15 Personen mit deren Kindern und bis zu 5 weitere Kinder (unter 14 Jahre) aus beliebig vielen Haushalten zusammenkommen bzw. an einem Tisch sitzen.

Generell (somit auch in Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie) besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gilt im rein privaten Bereich und im Freien, außer es kann ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.