WICHTIG: Corona-Schnelltest und Hotelaufenthalt: eine Negativ-Bescheinigung für die Restaurants?

Die Landesregierung hat am 13. Oktober 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) notverkündet.

Gäste, die nicht den Status „geimpft“ oder „genesen“ haben, benötigen einen negativen Testnachweis. Die Tests können weiter wie bisher vor Ort in der Einrichtung (z.B. Restaurant/Hotel) unter Aufsicht des Betreibers stattfinden.

Dieser ist immer direkt bei der Anreise zu erbringen – bitte kontaktieren Sie uns im Voraus falls Sie den Test bei der Anreise bei uns durchführen möchten.

Wenn Sie möchten, können Sie gerne anerkannte Corona Schnelltests (Selbsttests, die für die Laienanwendung durch Privatpersonen zugelassen sind) mitbringen und unter unserer Aufsicht (falls gewünscht gerne täglich, am sonsten alle 3 Tage) durchführen. Die ausgestellten Testnachweise können allerdings seit dem 13.10.2021 NICHT MEHR für den Zutritt zu anderen Einrichtungen oder Veranstaltungen genutzt werden.